Antwortdatum: 05.01.2025
Ausfuhrlieferungen sind im Inland umsatzsteuerfrei, sofern die Ware tatsächlich ins Drittland gelangt und dies nachweisbar ist (z.B. Ausfuhrdokumente, Zolldokumente). Der Unternehmer muss die gesetzlichen Vorgaben des UStG und der AWV beachten. Erfolgt kein korrekter Ausfuhrnachweis, ist die Lieferung nachträglich umsatzsteuerpflichtig. Ziel ist, Exportprodukte von der deutschen Mehrwertsteuer zu befreien.