Antwortdatum: 03.12.2024
Stellt ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur Verfügung, gilt das als geldwerter Vorteil. Er wird entweder per Fahrtenbuch genau abgerechnet oder pauschal mit 1% des Bruttolistenpreises pro Monat plus 0,03% pro km Arbeitsweg. Diese pauschale Methode ist einfach, aber oft steuerlich teurer. Das Fahrtenbuch erfordert genaue Aufzeichnungen, ermöglicht aber exaktere, meist geringere Besteuerung, wenn der Wagen privat weniger genutzt wird.