Antwortdatum: 25.12.2024
Family Offices verwalten das Privatvermögen reicher Familien oft in einer Kapitalgesellschaft, um Profite aus Kapitalerträgen und Beteiligungen zu bündeln. Diese unterliegen dem Körperschaftsteuersatz (15%) statt des progressiven Einkommensteuersatzes. Bei Ausschüttungen fällt Abgeltungsteuer an. Kritiker sehen darin ein Privileg, da so Vermögende ihren Steuersatz senken können. Die Ausgestaltung variiert je nach Struktur, doch es ist eine gängige Form der Vermögensverwaltung.