Antwortdatum: 13.12.2024
Das frühere Bankgeheimnis wurde durch gesetzliche Mitteilungs- und Kontrollrechte weitgehend eingeschränkt. Finanzbehörden können Kontoinformationssysteme (Kontenabruf) nutzen, um Stammdaten zu überprüfen. Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung ist ein weitergehender Zugriff durch Gerichte möglich. Bankinstitute müssen umfangreiche Meldungen machen (z.B. bei Kapitalerträgen). Das Ziel ist eine effektive Steuerkontrolle; ein absolutes Bankgeheimnis existiert faktisch nicht mehr.