Warum gibt es ein ‚Ermäßigter Steuersatz‘ für Hotelübernachtungen (7%), nicht aber auf das Frühstück? - Anwalte-de.com
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Warum gibt es ein ‚Ermäßigter Steuersatz‘ für Hotelübernachtungen (7%), nicht aber auf das Frühstück?

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Frage vom Besucher

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30.11.2024

In der Hotellerie werden oft zwei verschiedene Umsatzsteuersätze angewendet. Wie begründet das der Gesetzgeber?

Website-Administration 04.12.2024
Antwortdatum: 04.12.2024

Übernachtungsleistungen unterliegen dem ermäßigten Satz von 7%. Frühstück oder sonstige Verpflegung gelten als separate Leistung und sind mit 19% zu versteuern. Der Gesetzgeber wollte 2010 die Hotelbranche entlasten. Die Aufteilung führte zu erheblichem Verwaltungsaufwand, weil Hotels Rechnungen splitten müssen. Der ermäßigte Steuersatz auf Übernachtung bleibt trotz Kritik bis heute bestehen.

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