Antwortdatum: 07.12.2024
Ja, Kirchensteuer bemisst sich prozentual (8% oder 9%) an der festgesetzten Einkommensteuer. Die Finanzämter ziehen sie in den meisten Bundesländern im Auftrag der Kirchen ein. Wer Mitglied einer steuerberechtigten Religionsgemeinschaft ist, zahlt diese Kirchensteuer. Austritt aus der Kirche beendet die Kirchensteuerpflicht. Es gibt bestimmte Besonderheiten, z.B. den Sonderausgabenabzug der gezahlten Kirchensteuer.