Antwortdatum: 30.10.2024
Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn eine Besitzgesellschaft (z.B. Immobilieneigentum) und eine Betriebsgesellschaft (operatives Geschäft) personell und sachlich verflochten sind. Das kann zu gewerblichen Einkünften bei der Besitzgesellschaft führen (keine reine Vermietung). Das Konstrukt kann steuergünstig sein, aber bei unsachgemäßer Umsetzung droht komplexe Buchführung oder Reibungspunkte. Oft wird es genutzt, um Risiken zu trennen und besteuerungsstrategische Vorteile zu nutzen.