Antwortdatum: 19.11.2024
Mit Brexit ist UK Drittland geworden. Innergemeinschaftliche Lieferungen in das Vereinigte Königreich sind nun Ausfuhrlieferungen, zollrechtliche Abfertigung erforderlich, es fällt ggf. Einfuhrumsatzsteuer an. Für Dienstleistungen gelten neue Regelungen, Reverse Charge oder Ort der Leistung weichen ab. Auch Fragen der Freistellung bei Dividenden oder Zinsen klären Doppelbesteuerungsabkommen. Der Brexit brachte hier erhebliche Anpassungen im Zoll- und Steuerbereich.