Antwortdatum: 26.11.2024
Das Finanzamt verfügt über eigene Vollstreckungsbefugnisse. Ein rechtskräftiger Steuerbescheid ist wie ein Vollstreckungstitel. Die Behörde kann ohne gerichtliches Verfahren Lohnpfändungen, Kontenpfändungen oder Vollstreckung in Vermögen anordnen. Man nennt das 'Selbstvollstreckungsrecht'. Betroffene können Vollstreckungsschutz beantragen, z.B. bei unbilliger Härte, oder das Rechtsmittel gegen den Steuerbescheid selbst.