Antwortdatum: 30.11.2024
Treuhandkonten gehören wirtschaftlich dem Treugeber. Die Erträge (z.B. Zinsen) sind daher beim Treugeber steuerpflichtig. Der Treuhänder ist nur formaler Inhaber des Kontos. Wichtig ist, dass man die Treuhandstellung klar dokumentiert, damit das Finanzamt keine falsche Zuordnung vornimmt. Verbleiben Unklarheiten, kann das Finanzamt die Erträge zunächst dem formalen Kontoinhaber zurechnen.