Antwortdatum: 09.01.2025
Unternehmer müssen Handels- und Steuerunterlagen i.d.R. zehn Jahre aufbewahren (z.B. Bilanzen, Buchungsbelege). Für kleinere Unterlagen wie empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe gilt oft eine 6-jährige Frist. Privatpersonen sind nicht so stark verpflichtet, außer bei privater Grundstücksveräußerung (Dokumentationspflicht). Allerdings empfiehlt es sich, Belege für Renovierungsmaßnahmen (Handwerkerrechnungen) mindestens 2 Jahre aufzubewahren, falls das Finanzamt Nachfragen hat.