Wie lange soll man Belege aufbewahren? - Anwalte-de.com

Wie lange soll man Belege aufbewahren?

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Frage vom Besucher

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05.01.2025

Im Steuerrecht gibt es Aufbewahrungsfristen. Welche Richtlinien gelten für Privatpersonen und Unternehmer?

Website-Administration 09.01.2025
Antwortdatum: 09.01.2025

Unternehmer müssen Handels- und Steuerunterlagen i.d.R. zehn Jahre aufbewahren (z.B. Bilanzen, Buchungsbelege). Für kleinere Unterlagen wie empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe gilt oft eine 6-jährige Frist. Privatpersonen sind nicht so stark verpflichtet, außer bei privater Grundstücksveräußerung (Dokumentationspflicht). Allerdings empfiehlt es sich, Belege für Renovierungsmaßnahmen (Handwerkerrechnungen) mindestens 2 Jahre aufzubewahren, falls das Finanzamt Nachfragen hat.

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