Antwortdatum: 28.12.2024
Das deutsche Recht kennt mehrere Formen: das eigenhändige (holografische) Testament, das notariell beurkundete Testament und das Nottestament in besonderen Ausnahmesituationen. Das eigenhändige muss komplett handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Ein notarielles Testament wird vor einem Notar errichtet und hat erhöhte Beweiskraft, ist aber mit Gebühren verbunden.