Antwortdatum: 14.12.2024
Das eigenhändige Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Ort und Datum sollten angegeben sein, um die zeitliche Zuordnung zu ermöglichen. Für die Gültigkeit reicht es, wenn deutlich erkennbar ist, dass es sich um den letzten Willen handelt. Tipp: in klarer Sprache schreiben und einzelne Punkte eindeutig benennen. Ein maschineller oder digitaler Text ist nicht zulässig, weil das Gesetz die Handschrift vorschreibt.