Antwortdatum: 14.12.2024
Nein, ein am Computer verfasster Text ist nicht eigenhändig. Das Gesetz fordert die händische Niederschrift. Ein digital ausgedrucktes Dokument mit Unterschrift wird nicht als eigenhändiges Testament anerkannt, es sei denn, man wählt den Weg des notariellen Testaments. In diesem Fall erstellt der Notar eine Urkunde, aber die reine Computerversion ohne notarielle Beglaubigung ist unwirksam.