Antwortdatum: 21.12.2024
Ein Testament ist ungültig, wenn es nicht den formellen Anforderungen genügt (z.B. nicht handschriftlich oder fehlende Unterschrift). Auch mangelnde Testierfähigkeit oder eine Täuschung/Drohung bei der Erstellung kann zur Unwirksamkeit führen. Liegen Anfechtungsgründe vor, kann ein Berechtigter das Testament anfechten, wodurch es rückwirkend unwirksam wird.