Antwortdatum: 31.12.2024
Das Pflichtteilsrecht sichert engen Verwandten (Ehegatten, Kindern, Eltern) eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Es beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Ein Testament kann zwar die Erbfolge regeln, aber der Pflichtteilsanspruch bleibt bestehen. Er muss vom Berechtigten aktiv eingefordert werden. Nur in seltenen Fällen kann ein Pflichtteil entzogen werden, etwa bei schweren Verfehlungen des Pflichtteilsberechtigten.