Antwortdatum: 18.11.2024
Tiere gelten rechtlich als Sache. Man kann anordnen, wer das Tier übernehmen und pflegen soll oder ein Vermächtnis zugunsten der künftigen Pflegeperson verhängen. Beispielsweise könnte man Geld aus dem Nachlass zweckgebunden für das Tier bereitstellen. Oder man bestimmt einen Tierschutzverein als Erben mit Auflage, sich um das Tier zu kümmern. So ist eine Fürsorge gesichert.