Antwortdatum: 29.11.2024
Der Ersatzerbe tritt ein, wenn der ursprünglich eingesetzte Erbe wegfällt (z.B. Vorversterben). Ein Nacherbe hingegen erbt erst nach dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses, z.B. dem Tod des Vorerben. Der Nacherbe ist bereits im Testament angelegt, während der Ersatzerbe nur aktiviert wird, wenn der Erstgenannte nicht erben kann oder will.