Antwortdatum: 14.12.2024
Erben treten in alle Rechte und Pflichten ein, also haften sie grundsätzlich auch für Schulden. Der Erblasser kann jedoch durch Testamentsvollstreckung oder Vermächtnis anordnen, wie Verbindlichkeiten beglichen werden sollen. Oder er kann seine Erben bevollmächtigen, die Erbschaft auszuschlagen, falls die Schulden den Wert übersteigen. Eine 'Anordnung' kann die Haftung aber nur bedingt begrenzen; die Gesetzeslage sieht vor, dass Erben gesamtverantwortlich sind, es sei denn, sie beschränken diese durch Nachlassverwaltung oder Ausschlagung.