Antwortdatum: 21.12.2024
Ja, der Ehegatte hat ein gesetzliches Erbrecht, kann aber durch das Testament ausgeschlossen oder beschränkt werden. Trotzdem steht ihm der Pflichtteil zu (Hälfte des gesetzlichen Erbteils). Zusätzlich gibt es neben dem Pflichtteil noch den 'kleinen' Pflichtteil bei gewählter Gütertrennung oder den Zugewinnausgleich. Die genaue Rechtsfolge hängt vom Güterstand ab (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung usw.).