Antwortdatum: 29.10.2024
Das neuere Testament geht vor, wenn es dieselbe Verfügung aufhebt oder ändert. Sind beide wirksam, gilt das zuletzt errichtete Dokument. Man sollte aber klarstellen, dass das frühere Testament vollständig widerrufen wird, um Widersprüche zu vermeiden. Gibt es widersprüchliche Klauseln, hat die zeitlich spätere Fassung Vorrang, sofern sie eindeutig den älteren Willen beseitigt.