Antwortdatum: 07.11.2024
Das Testament regelt den Übergang des Vermögens nach dem Tod. Wer eingetragen ist, kann Lebzeiten-Besitzer sein. Im Erbfall geht die Immobilie an den Erben oder Vermächtnisnehmer über, der dann eine Grundbuchberichtigung beantragen kann. Das Grundbuch spiegelt nicht automatisch die Erblage, sondern muss auf Antrag und Nachweis (Erbschein/Testament) angepasst werden. Ein Grundbucheintrag ist also nicht vorrangig vor dem Erbrecht.