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Kann ein Grundbucheintrag den Inhalt eines Testaments aushebeln?

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Frage vom Besucher

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06.11.2024

Wer im Grundbuch steht, ist doch Eigentümer. Hat das Testament Vorrang?

Website-Administration 07.11.2024
Antwortdatum: 07.11.2024

Das Testament regelt den Übergang des Vermögens nach dem Tod. Wer eingetragen ist, kann Lebzeiten-Besitzer sein. Im Erbfall geht die Immobilie an den Erben oder Vermächtnisnehmer über, der dann eine Grundbuchberichtigung beantragen kann. Das Grundbuch spiegelt nicht automatisch die Erblage, sondern muss auf Antrag und Nachweis (Erbschein/Testament) angepasst werden. Ein Grundbucheintrag ist also nicht vorrangig vor dem Erbrecht.

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