Antwortdatum: 29.11.2024
Bei betrieblichen Anteilen und GmbH-Beteiligungen ist es sinnvoll, eine abgestimmte Nachfolgelösung zu formulieren. Ein eigenes Testament kann Unklarheiten schaffen, wenn z.B. Miterben in die Geschäftsführung drängen. Dann drohen Zersplitterung oder Handlungsunfähigkeit. Besser: Unternehmensnachfolge früh planen, evtl. via Erbvertrag oder Übergabeverträgen. So vermeidet man Erbstreit und gewährleistet Betriebsfortführung.