Antwortdatum: 27.11.2024
Nottestamente sind Sonderformen: z.B. das 'Drei-Zeugen-Testament' bei naher Todesgefahr oder das Testament vor dem Bürgermeister bei abgeschnittenen Gemeinden. Auf Seereisen kann ein Kapitän bezeugen. Die Formvorschriften sind reduziert, weil die Umstände es erfordern. Allerdings sind diese Nottestamente nur kurzzeitig gültig, meist drei Monate, und verfallen, wenn die Ausnahmelage aufhört oder keine Bestätigung folgt.