Antwortdatum: 29.12.2024
Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht wirken sich eher auf die Lebenszeit aus, z.B. für gesundheitliche Entscheidungen oder Vermögensfragen. Sie haben keinen direkten Einfluss auf das Testament. Allerdings können sie verhindern, dass ein Erbschleicher sich zu Lebzeiten Zugriff verschafft. Ein klares Testament plus Vorsorgevollmacht beugt Missbrauch vor, weil klare Stellvertreter ernannt und gewollte Erbfolgen fixiert sind.