Kann man den Pflichtteil in Raten zahlen, wenn der Erbe nicht genug flüssige Mittel hat?
Kann man den Pflichtteil in Raten zahlen, wenn der Erbe nicht genug flüssige Mittel hat?
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Frage vom Besucher
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07.01.2025
Ein Haus vererbt, aber wenig Bargeld – wie bezahlt man den Pflichtteil?
Website-Administration
08.01.2025
Antwortdatum: 08.01.2025
Oft regelt § 2331a BGB, dass bei geringem Barvermögen eine Stundung beantragt werden kann. Der Erbe kann das Haus behalten und den Pflichtteilsberechtigten in Raten auszahlen, sofern das Gericht die Härte anerkennt. Das verhindert den Zwangsverkauf der Immobilie. Einvernehmliche Absprachen sind hilfreich, um Streit und Prozesskosten zu vermeiden.
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