Antwortdatum: 14.12.2024
Man kann eine 'befreite Vorerbschaft' anordnen. Dann hat der Vorerbe größere Befugnisse, z.B. darf er über Nachlassgegenstände verfügen, ohne Genehmigung. Aber der Nacherbe hat weiterhin Ansprüche, wenn eine substanziell schädigende Handlung erfolgt. Die Befreiung reduziert Formalien, kann jedoch den Vermögensschutz einschränken, weil der Vorerbe mehr Freiheiten hat. Der Testierende muss genau abwägen, wie sehr er den Vorerben kontrollieren will.