Antwortdatum: 20.11.2024
Ein gemeinschaftliches Testament kann 'wechselbezügliche Verfügungen' enthalten, die nach dem Tod des Erstversterbenden bindend werden. Damit ist der Überlebende an diese Regelung gebunden, kann also nicht einseitig sein Testament ändern. Das nennt sich Bindungswirkung. In extremen Fällen kann ein Erbvertrag oder Festlegung der Unabänderlichkeit sicherstellen, dass keine Abweichung erfolgt.