Antwortdatum: 15.11.2024
Die Freibeträge unterscheiden sich nach Verwandtschaftsgrad: leibliche oder adoptierte Kinder haben 400.000 Euro Freibetrag, Stiefkinder meist ebenfalls, wenn das 'Stiefkindverhältnis' formal entsteht. In Patchwork-Familien ist manchmal eine Adoption ratsam, damit das Kind in Steuerklasse I fällt. Andernfalls sind es entferntere Verwandte oder Fremde, die geringere Freibeträge (20.000 Euro) haben. Vorweggenommene Schenkungen an verschiedene Personen können Freibeträge mehrfach ausschöpfen.