Wenn jemand unter Betreuung steht, darf dann der Betreuer anstelle des Betreuten testieren?
Website-Administration
04.01.2025
Antwortdatum: 04.01.2025
Nein, das Testament ist höchstpersönlich. Ein Betreuer kann nicht stellvertretend testieren. Sollte der Betreute noch testierfähig sein, kann er selbst das Testament verfassen. Ist er testierunfähig, ist ein Testament unwirksam. Der Betreuer darf also keine eigenen Verfügungen über das Erbe treffen. Das Gericht prüft nur die Testierfähigkeit, nicht der Betreuer.
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