Antwortdatum: 05.11.2024
Ein Erbschein vom Nachlassgericht ist der amtliche Nachweis. Notarielle Beglaubigungen sind sinnvoll, wenn man Dokumente legalisieren oder ins Ausland schicken will, wo man apostillierte Unterlagen braucht. Oder bei Grundbuchumschreibungen kann man ein notarielles Testament plus Eröffnungsniederschrift vorlegen. Gibt es kein notarielles Testament, beantragt man meist einen Erbschein. Beglaubigungen beim Notar sind ergänzende Beweismittel, aber kein Ersatz für den Erbschein.