Antwortdatum: 26.12.2024
Nach § 2084 BGB soll das Testament so ausgelegt werden, dass jede Verfügung ihre größtmögliche Wirksamkeit entfaltet. Kommt es zu Unklarheiten, ist immer der Wille des Erblassers vorrangig. Eine widersprüchliche Klausel wird möglichst harmonisiert. Lässt sich das nicht lösen, kann der jüngere Wille den älteren aufheben. Wichtig ist, den Sinnzusammenhang zu ermitteln, nicht formal nur das Letzte niedergeschriebene.