Können Ehegatten in ihrem Berliner Testament die Kinder auf den Pflichtteil ‚verweisen‘? - Anwalte-de.com
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Können Ehegatten in ihrem Berliner Testament die Kinder auf den Pflichtteil ‚verweisen‘?

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Frage vom Besucher

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04.01.2025

Etwa indem Kinder erst nach dem zweiten Todesfall Erbe werden und sie sich vorher begnügen müssen?

Website-Administration 05.01.2025
Antwortdatum: 05.01.2025

Ja, das ist der Klassiker beim Berliner Testament. Kinder sind Schlusserben und erhalten erst beim Letztversterbenden das Erbe. Wenn ein Kind beim ersten Erbfall seinen Pflichtteil fordert, greift ggf. die Pflichtteilsstrafklausel. Das heißt, es wird in der Enderbfolge ebenfalls nur auf den Pflichtteil gesetzt, was seine Position verschlechtert. So schirmt man den überlebenden Ehegatten ab.

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