Antwortdatum: 26.10.2024
Ja, man kann dem überlebenden Ehegatten eine Auflage erteilen oder eine Testamentsvollstreckung, die den Verkauf blockiert. Rechtlich sind Erben sonst frei in ihrer Verfügung. Ein alleiniger Erbe könnte natürlich eine Auflage umgehen, wenn es nicht konsequent überwacht wird. Nur mit einer wirksamen Testamentsvollstreckung oder Schenkung unter Auflage kann man den Verkauf tatsächlich verhindern, wobei auch dort Komplexität besteht.