Wie kann ich festlegen, dass mein Ehepartner nicht sofort verkaufen darf, sondern erst nach 5 Jahren? - Anwalte-de.com
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Wie kann ich festlegen, dass mein Ehepartner nicht sofort verkaufen darf, sondern erst nach 5 Jahren?

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Frage vom Besucher

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23.10.2024

Wir wollen das Haus solange halten. Geht das über Auflagen?

Website-Administration 26.10.2024
Antwortdatum: 26.10.2024

Ja, man kann dem überlebenden Ehegatten eine Auflage erteilen oder eine Testamentsvollstreckung, die den Verkauf blockiert. Rechtlich sind Erben sonst frei in ihrer Verfügung. Ein alleiniger Erbe könnte natürlich eine Auflage umgehen, wenn es nicht konsequent überwacht wird. Nur mit einer wirksamen Testamentsvollstreckung oder Schenkung unter Auflage kann man den Verkauf tatsächlich verhindern, wobei auch dort Komplexität besteht.

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