Antwortdatum: 28.10.2024
Der Erbschein ist eine gerichtliche Bescheinigung, wer Erbe ist. Banken oder Grundbuchämter verlangen ihn häufig, wenn keine eindeutige notarielle Urkunde vorliegt. Er gibt Auskunft über Erbquoten und eventuelle Beschränkungen (z.B. Vor/Nacherbschaft). Beantragen kann ihn jeder Erbe, muss aber eidesstattlich versichern, dass alle Angaben korrekt sind. Der Erbschein kann bei späterem Erscheinen eines unbekannten Testaments widerrufen werden.