Antwortdatum: 27.11.2024
Ja, nach der EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO) können Erben ein Europäisches Nachlasszeugnis beantragen, um länderübergreifend ihre Erbenstellung nachzuweisen. Es vereinfacht die Geltendmachung von Rechten in anderen EU-Staaten, anstelle jeweils Erbscheine vor Ort einzuholen. Ausgestellt wird es vom zuständigen Gericht oder Notar in dem Land, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.