Antwortdatum: 18.01.2025
Früher hieß es Vormundschaftsgericht, heute regelt das Familiengericht Angelegenheiten Minderjähriger. Beim Erbfall kann es relevant werden, wenn minderjährige Erben Vermögensentscheidungen treffen müssen. Dann ist das Familiengericht zuständig für die Genehmigung von Verkäufen. Das Nachlassgericht ist wiederum für die Testamentseröffnung und Erbscheine zuständig. Beide Bereiche sind am Amtsgericht angesiedelt, aber verschiedene Abteilungen.