Antwortdatum: 17.11.2024
Das wäre Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB) und kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe nach sich ziehen. Außerdem macht sich die Person zivilrechtlich schadensersatzpflichtig. Das Testament zu verstecken, um den Willen des Erblassers zu vereiteln, ist ein gravierender Verstoß gegen das Erbrecht. Auch strafrechtlich kann es als Betrug oder Unterschlagung gewertet werden, falls daraus Vorteile gezogen werden.