Antwortdatum: 21.12.2024
Korrekt, ohne Testament erbt der Partner gar nichts, da er nicht zu den gesetzlichen Erben zählt. Ein Testament oder Erbvertrag ist daher unabdingbar, wenn der Partner am Nachlass teilhaben soll. Außerdem ist die Erbschaftsteuer für 'fremde Personen' höher, mit geringem Freibetrag (20.000 Euro). Mit geschickter Planung (z.B. Schenkungen) kann man die Belastung reduzieren. Aber ohne ausdrückliche Regelung erhält der unverheiratete Partner nichts.