Antwortdatum: 14.11.2024
Ja, man kann eine Auflage formulieren, z.B. 'Mein Grabstein soll den Spruch XY tragen.' Die Erben sind daran gebunden. Sollte es ihnen zuwider sein, könnten sie auf 'Unzumutbarkeit' plädieren, wenn es extreme Kosten oder ethische Konflikte bedeutet. Praktisch wird man die Umsetzung aber nur bedingt überwachen können, da das Testamentsvollstrecker oder Miterben tun. Es ist jedenfalls möglich, den Wunsch testamentarisch zu äußern.