Antwortdatum: 09.12.2024
Ja, genauso kann man es schreiben: 'Ich setze A ein Vermächtnis auf das Gemälde. Falls A vor mir stirbt oder das Vermächtnis ausschlägt, soll B das Gemälde erhalten.' Damit vermeidet man eine Lücke, in der unklar wird, wer das Objekt bekommt, wenn der Vermächtnisnehmer nicht verfügbar ist. So kontrolliert man auch in zweiter Linie seine Vermögensverteilung.