Antwortdatum: 15.12.2024
Der Testamentsvollstrecker kann gerichtlich vorgehen oder Vermächtnisnehmer kann klagen. Ein staatliches 'Vollstreckungsverfahren' wie bei zivilen Titeln existiert, wenn man einen vollstreckbaren Titel hat (z.B. die Eröffnungsniederschrift plus Testament). Gerichte setzen Urteile durch. Der Testamentsvollstrecker kann selbst disponieren, was im Nachlass ist, solange er bestallt ist. Hält ein Erbe sich nicht an Anordnungen, kann man zivilrechtlich gegen ihn vorgehen.