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Gibt es ein ‚Vollstreckungsverfahren‘ zur Testamentseinsetzung?

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Frage vom Besucher

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11.12.2024

Wenn die Erben eine Auflage ignorieren, wer erzwingt die Erfüllung?

Website-Administration 15.12.2024
Antwortdatum: 15.12.2024

Der Testamentsvollstrecker kann gerichtlich vorgehen oder Vermächtnisnehmer kann klagen. Ein staatliches 'Vollstreckungsverfahren' wie bei zivilen Titeln existiert, wenn man einen vollstreckbaren Titel hat (z.B. die Eröffnungsniederschrift plus Testament). Gerichte setzen Urteile durch. Der Testamentsvollstrecker kann selbst disponieren, was im Nachlass ist, solange er bestallt ist. Hält ein Erbe sich nicht an Anordnungen, kann man zivilrechtlich gegen ihn vorgehen.

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