Antwortdatum: 24.10.2024
Ohne Testamentsvollstrecker können die Miterben, Vermächtnisnehmer oder andere Interessierte die Erfüllung gerichtlich einfordern. Sie haben ein 'Auflagenvollstreckungsrecht', sofern sie ein Rechtsschutzbedürfnis haben. Es gibt kein eigenes Auflagenvollstreckungsverfahren, aber man kann im Zivilprozess gerichtlich vorgehen, dass der Erbe seine Auflage erfüllt (z.B. Grabpflege bezahlt). Ein eingetragener Testamentsvollstrecker hätte das direkter regeln können.