Antwortdatum: 27.11.2024
Ja, man kann ein eigenhändiges Testament beim Amtsgericht hinterlegen. Dann meldet das Gericht es ans Zentrale Testamentsregister. Vorteil: Im Todesfall wird das Dokument zuverlässig gefunden, keine Gefahr, dass es verschwindet. Dies ist günstiger als ein Notar, aber das Testament bleibt eine private Urkunde. Bei Unklarheiten muss ggf. dennoch ein Erbschein beantragt werden.