Antwortdatum: 14.11.2024
Spediteure haben gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) die Aufgabe, den Güterversand im eigenen Namen auf Rechnung des Versenders zu besorgen. Dabei können sie sowohl als bloße Vermittler (Versendungsspediteur) auftreten als auch als sogenannte Spediteur-Frachtführer agieren, wenn sie eigenverantwortlich die Beförderung übernehmen. Die Haftung des Spediteurs richtet sich nach § 459 ff. HGB und kann bei eigenem Transport wie die eines Frachtführers ausgestaltet sein. Ob er nur Vermittler oder Frachtführer ist, hängt von den vertraglichen Absprachen und dem tatsächlichen Auftreten ab.