Antwortdatum: 27.12.2024
Das Montrealer Übereinkommen regelt die Haftung von Luftfrachtführern bei internationaler Personen- und Güterbeförderung. Es gilt insbesondere für Flüge zwischen Vertragsstaaten und betrifft Schadensersatzansprüche bei Tod oder Verletzung von Passagieren sowie Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Fracht. Auch bei Gepäckschäden findet das Montrealer Übereinkommen Anwendung. Durch einheitliche Regeln soll Rechtssicherheit im internationalen Luftverkehr geschaffen werden.