Antwortdatum: 13.01.2025
Der Frachtführer kann sich von der Haftung befreien, wenn der Schaden auf Umstände beruht, die er trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht abwenden konnte (z.B. Naturkatastrophen, kriegerische Handlungen). Diese 'höhere Gewalt' oder unabwendbares Ereignis entlastet ihn, da es außerhalb seines Einflussbereichs liegt. Er muss jedoch beweisen, dass er alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um den Schaden zu verhindern, und dass der Schaden trotzdem unvermeidbar war.