Antwortdatum: 16.11.2024
Bei öffentlichen Verkehrsmitteln besteht ein Beförderungszwang für den Unternehmer, sofern Kapazitäten vorhanden und keine Ausschlussgründe (z.B. Gefährdung der Sicherheit) vorliegen. Gesetzlich verankert in Personenbeförderungsgesetz (PBefG) oder Eisenbahnverkehrsordnungen. Allerdings dürfen sich Beförderer an Tarif- und Beförderungsbedingungen orientieren, z.B. Ticketpflicht oder Hausrecht. Wer diese verletzt, kann abgewiesen werden.