Antwortdatum: 22.12.2024
Das HGB spricht häufig von 'Absender', also der Partei, die den Frachtvertrag mit dem Frachtführer schließt. 'Versender' ist umgangssprachlich ähnlich. In der Praxis kann der Absender tatsächlich eine Spedition sein, die für den eigentlichen Versender handelt. Juristisch wichtig ist die vertragliche Stellung: Wer ist Partei im Frachtvertrag? Das kann, je nach Klausel, der Absender oder ein Dritter sein.