Antwortdatum: 31.10.2024
Der Schienengüterverkehr kann unter das CIM (Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnfrachtverkehr) fallen, das Teil des COTIF-Abkommens ist. Es regelt grenzüberschreitende Beförderungen auf Schienen in den Mitgliedstaaten. Haftungsfragen ähneln dem CMR oder Montrealer Übereinkommen, beinhalten aber spezifische Eisenbahnbestimmungen. National gelten das Allgemeine Eisenbahngesetz und andere bahnspezifische Verordnungen.